E-Jugend

Für die E-Jugend sind diejenigen Spieler spielberechtigt, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 9. oder das 10. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben.

In diesem Sinne sprechen leistungsorientierte Vereine auch von einer „U11“ und einer „U10“ als E-Jugendmannschaften, wenn sie ihre Spieler jahrgangsmäßig zu Mannschaften zusammenfassen.

Beispiel:
Eine U11 bilden im Spieljahr 2019/2020, das im August 2019 beginnt, diejenigen Spieler, die zum 1.1.2019 noch 10 Jahre alt sind, also im Jahr 2008 geboren sind.

Union60 unterscheidet 1., 2., 3., usw. Mannschaften in den verschiedenen Altersklassen und trennt nicht strikt die Jahrgänge. Stattdessen versuchen wir, die Mannschaften nach Leistungsstärke zusammen zu stellen. Dabei werden aber in den ersten Mannschaften mehr Spieler aus dem älteren Jahrgang vertreten sein, weil diese häufig durch eine körperliche Überlegenheit auch leistungsstärker sind. Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel. In Breitensport orientierten Mannschaften findet sich eine solche Trennung der Jahrgänge eher selten. Hier geht es eher um den Spaß am Fußball mit Freunden.

Im Spieljahr 2019/2020 hat Union60 fünf E-Jugendmannschaften für den Spielbetrieb im Bremer Fußballverband angemeldet.