Abbruch der aktuellen Saison 2019/2020

Am 04. Juni 2020 wurde bei einem außerordentlichen Verbandstag der Abbruch der Saison 2019/2020 und deren Wertung beschlossen. Demnach wird der Spielbetrieb in allen Spielklassen des Bremer FV abgebrochen. Eine Ausnahme besteht bei den Landespokalwettbewerben der Herren, Frauen und A-Junioren.
Zuvor sprachen sich in einer Videokonferenz 89,5 Prozent (51 Vereine) der anwesenden Vereine für einen Abbruch der Saison 2019/2020 aus. Lediglich sieben Prozent (vier Vereine) votierten für eine Fortsetzung der Saison nach den Sommerferien. 3,5 Prozent (zwei Vereine) enthielten sich der Stimme. Insgesamt nahmen 57 Vereine an den beiden Videokonferenzen teil. 17 Vereine fehlten, davon haben neun Vereine derzeit keine Mannschaften im Spielbetrieb.
Laut den Bestimmungen des BFV, wird im Herren- und Frauenbereich, sowie bei den noch nicht beendeten Futsal-Ligen der Junioren der Tabellenstand nach den zuletzt ausgetragenen Spielen gewertet. Ein auf zwei Nachkommastellen genau errechneter Quotient aus Punkten pro Spiel bestimmt den Tabellenstand. Ergibt sich hierbei ein gleicher Quotient für zwei oder mehr Mannschaften, entscheidet zunächst die Tordifferenz, dann die Anzahl der mehr erzielten Tore über den Tabellenstand. Es gibt unabhängig von den Abschlusstabellen in der Saison 2019/2020 keine Absteiger.
Im Jugendbereich wird die Winterserie 2019 als Ergebnis der Saison 2019/2020 gewertet. Die Staffeleinteilung für die neue Saison entspricht der Einteilung für die Sommerrunde 2020.
Hinsichtlich des LOTTO-Pokals der Herren trifft der BFV-Beirat in Absprache mit den Behörden und den betroffenen Vereinen eine Regelung zur Durchführung der ausstehenden Spiele. Sollte eine Durchführung aus Infektionsschutzgründen unmöglich sein, beschließt der BFV-Beirat über die Beendigung des Wettbewerbs und über die Teilnahme am DFB-Pokal. Der LOTTO-Pokal der Frauen und der Landespokal der A-Junioren werden zunächst ausgesetzt.
Auch mit den Wechselmodalitäten beschäftigte sich der außerordentliche Verbandstag. Gemäß der BFV-Spielordnung könnte ein*e Spieler*in ohne Einhaltung einer Wartefrist den Verein wechseln, wenn er/sie sechs Monate lang kein Spiel bestritten hat. Eine durch die Corona-Pandemie verursachte Spielpause kann möglicherweise zu einer solchen sechsmonatigen Nichtteilnahme am Spielbetrieb führen. Um die Vereine vor dieser Auswirkung zu schützen, läuft diese sechsmonatige Frist nicht, solange aufgrund höherer Gewalt ein tatsächlicher Spielbetrieb unmöglich ist.